Die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands 2018-2024 ging zu Ende. Am 20. Oktober 2024 wurde das Gremium neu gewählt.
Das Wahlergebnis lesen Sie im Beitrag rechts ➜
Der Kirchenvorstand…
ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Gemeinde. Er besteht aus 8 direkt gewählten und 2 berufenen Gemeindegliedern sowie den Pfarrer*innen der Gemeinde.
Er tagt monatlich in einer Abendsitzung von etwa zwei bis zweieinhalbstündiger Dauer, und einmal jährlich an einem Klausurwochenende und arbeitet in Ausschüssen (zum Beispiel Armut, Bau, Finanzen, Umwelt…).
Aus seiner Mitte wählt der KV die Vertrauensperson und ihre Stellvertretung, die gemeinsam mit dem geschäftsführenden Pfarrer die Sitzungen planen.
…und seine Aufgaben
Der Kirchenvorstand (KV) entscheidet über Personal, Haushalt und Organisation der Kirchengemeinde, wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen und anderen Arbeitsplätzen in der Kirchengemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.
Der KV ist die Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit und verantwortet das geistliche Leben in der Gemeinde.
Er pflegt ökumenische Beziehungen und gestaltet die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im evangelischen Nachbarschaftsraum.
Wer kann wählen?
Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit 3 Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
Wenn Sie evangelisch sind und noch nicht zu St. Lukas gehören, können Sie sich umgemeinden lassen.