Kirchenvorstandswahl 2024

Die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober 2024 wird das Gremium neu gewählt. Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde. Die Wahl bietet Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür St. Lukas steht.

Ihnen sind der christliche Glaube, die Gemeinde und die Kirche wichtig?
Sie haben Ideen, wie die Gemeinde lebendig bleibt?
Übernehmen Sie Mitverantwortung bei der Leitung unserer Kirchengemeinde!
Kandidieren Sie und setzen Sie ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen für St. Lukas stehen wollen.

Sie alle können am Wahltag mitbestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.

Der Kirchenvorstand…

ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Gemeinde. Er besteht aus 8 direkt gewählten und 2 berufenen Gemeindegliedern sowie den Pfarrer*innen der Gemeinde.

Er tagt monatlich in einer Abendsitzung von etwa zwei bis zweieinhalbstündiger Dauer, und einmal jährlich an einem Klausurwochenende und arbeitet in Ausschüssen (zum Beispiel Armut, Bau, Finanzen, Umwelt…).

Aus seiner Mitte wählt der KV die Vertrauensperson und ihre Stellvertretung, die gemeinsam mit dem geschäftsführenden Pfarrer die Sitzungen planen.

…und seine Aufgaben

Der Kirchenvorstand (KV) entscheidet über Personal, Haushalt und Organisation der Kirchengemeinde, wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen und anderen Arbeitsplätzen in der Kirchengemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.

Der KV ist die Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit und verantwortet das geistliche Leben in der Gemeinde.

Er pflegt ökumenische Beziehungen und gestaltet die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im evangelischen Nachbarschaftsraum.

Wer kann wählen?

Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit 3 Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wenn Sie evangelisch sind und noch nicht zu St. Lukas gehören, können Sie sich umgemeinden lassen.

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